- Wohnen im Kulturdenkmal! in Esslingen-City
- Charmantes Stadt-Wohnen in renoviertem Altbau mit Freisitz – hochoben! Esslingen-City, Am Kronenhof
- Über den Dächern von Esslingen inmitten der City! über 2 Etagen, komplett saniert und renoviert.
- Glashaus-Remise in Stuttgart-Umgebung, komplett saniert und renoviert ab 01.02.2020 mit 4 Zimmern und 150m² Wohnfläche
- 4,5 Zimmerwohnung mit Terrasse und Garten in Esslingen-Stadt komplett saniert und renoviert ab 01.03.2020
- Frisch renovierte 3 Zi Wohnung in Stuttgart West, 3min zu Fuß zur U-Bahnhaltestelle „Schloss/Johannesstraße“, 10 min zur S-Bahnstation „Feuersee“. Größe: 100 qm. Die Wohnung eignet sich hervorragend für ein bis drei Personen z.B. für eine Zweier-WG oder ein Paar mit Kind.
Autor: Florian Heyer
Neu: Suche nach WG-Zimmern
Da wir möglichst viele Mietsuchende und Vermieter zusammenbringen wollen, ist es uns wichtig ein breites Spektrum an Suchwünschen abzudecken.
Aus diesem Grund haben wir die Suche nach WG-Zimmern hinzugefügt.
Mieter wählen dazu einfach im Registrierungsprozess die Suche nach WG-Zimmern aus. Unsere Plattform fragt alle benötigten Infos ab. Nach Abschluss der Registrierung kann der/die Mieter/in auf unserer Platform gefunden werden.
Unser Matching-Verfahren schlägt Anbietern von WG-Zimmern passende Mietsuchende als Kontakte vor.
Wir werden dies in nächster Zeit mit einer Schnellsuche für WG-Mitbewohner ergänzen!
Passende Mieter auf einen Blick
Nach einer kleinen Sommerpause im August arbeiten wir wieder fleissig an unserer Plattform!
Unsere Vermieter können nun in der Übersicht über alle Ihre Mietobjekte die Anzahl passender Mieter direkt erkennen – diese wird blau hinterlegt am Button für den Mieterfinder angezeigt.
Die Anzahl der laufenden oder abgeschlossenen Kontaktanfragen zu einem Mietobjekte wird ebenso blau hinterlegt am Button für die Kontaktanfragen angezeigt.
Folgender Screenshot zeigt ein Beispiel:
Weitere Änderungen
Desweiteren haben wir die Verwaltung von Bildern und Dokumenten verbessert: Laufende Uploads werden angezeigt und das Speichern von Bildbeschreibungen ist nun intuitiver.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Änderungen die Arbeit erleichtern!
Rückmeldung zu abgelehnten Kontaktanfragen
Wir arbeiten ständig an unserer Platform, um Ihnen einen besseren Service bieten zu können.
Ab sofort können Sie bei abgelehnten Kontaktanfragen sehen, warum diese abgelehnt wurden:
Wir fragen den Mieter nach dem Grund für die Ablehnung. Falls keine Auswahl passt, kann der Mieter/die Mieterin einen individuellen Grund eingeben.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Grund für eine Ablehnung eine interessante Information für Vermieter sein kann. Evtl. ergibt sich daraus eine Information über die Wohnung/das Haus, welche Sie für weitere Interessenten einfach in die Objektbeschreibung aufnehmen können.
Persönliche Vorstellung für Mieter hinzugefügt
Wir arbeiten ständig an unserer Platform, um Ihnen einen besseren Service bieten zu können.
Vermieter möchten gerne wissen, wer Ihre zukünftigen Mieter sind! Wir haben daher unsere Plattform erweitert:
Sie können nun direkt auf der Startseite Ihres Profils eine kurze persönliche Vorstellung eingeben, die den Vermietern bei der Mieterauswahl angezeigt wird.
Kontrollieren Sie doch bei der Gelegenheit auch, ob die weiteren Angaben in Ihrem Profil noch aktuell sind und passen Sie diese ggf. an!
Bundesverfassungsgericht bestätigt Bestellerprinzip für Maklerprovision
Mit Beschluss vom 29. Juni 2016 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das „Bestellerprinzip“ abgewiesen.
Mit der Mietrechtsnovelle im April 2015 war das sogenannte Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung eingeführt worden: Danach dürfen Makler keine Provision von Wohnungssuchenden für die Vermittlung von Wohnraum mehr fordern. Ausnahmen gelten nur wenn die Makler durch die Wohnungssuchenden selbst beauftragt worden sind.
Somit gilt ein Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, der zahlt auch dessen Provision.
Hiergegen hatten 2 Makler Beschwerde eingelegt: Beide sahen im Bestellerprinzip eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Ein dritter Beschwerdeführer ist Wohnungsmieter und sah im Wesentlichen seine durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht traf folgenden Beschluss:
Die Verfassungsbeschwerde des Wohnungsmieters zur Verletzung der Vertragsfreiheit ist unzulässig. Die Verfassungsbeschwerde der beiden Makler ist zulässig, jedoch nicht begründet.
Damit bestätigt das Bundesverfassungsgericht das Bestellerprinzip, welches die Interessen der Wohnungssuchenden gegenüber denen der Wohnungsvermittler und Wohnungsanbieter stärkt. Damit sollen für Wohnungssuchende Hindernisse bei einer Anmietung von Wohnräumen beseitigt werden. Ziel ist es, eine Überforderung – insbesondere wirtschaftlich schwächerer – Wohnungssuchender zu vermeiden.
Alle Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.